Mitgliedschaft

Satzung

Aufnahmeantrag

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Der Mitgliederjahresbeitrag wurde in der Mitgliederversammlung wie folgt festgelegt:

Nach Vollendung des 18. bzw. 24. Lebensjahres erfolgt im darauffolgenden Jahr automatisch eine Umstufung, sofern keine fristgerechte Kündigung eingereicht wird.